Arbeitsrecht und Chancengleichheit im Betrieb
Männer und Frauen haben unterschiedliche Zugänge zur Erwerbsarbeit. Diese sind geprägt von Aufgabenzuweisungen und Rollenbildern an/von Männern und Frauen.
Auch das Arbeitsrecht trägt diesen Erkenntnissen Rechnung und beeinflusst durch neue Gesetze und aktuelle Rechtsprechung das betriebliche Handlungsfeld.
Die Kenntnis geschlechterbezogener Normen und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist wesentliche Voraussetzung für eine Betriebskultur, die den unterschiedlichen Ansprüchen von Männern und Frauen in der Arbeitswelt gerecht wird und damit zur Arbeitszufriedenheit beiträgt.
Erweitert wurde das arbeitsrechtliche Handwerkszeug durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) v.18.8.2006.
Die Dogmatik und die Rechtsfolgen einer Diskriminierung wegen des Geschlechtes sind nunmehr auch auf die Merkmale Ethnie, Rasse (im Sinne der Verfolgung rassistischer Verhaltensweisen oder Maßnahmen) Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, Alter und Behinderung ausgedehnt worden.
In jedem dieser Merkmale liegt gleichzeitig wieder ein Genderaspekt bei der Beurteilung einer Ungleichbehandlung (alte Frau, schwuler Mann, religiöses Frauenbild etc.) Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe!
Die inhaltlichen Schwerpunkte könne je nach Zielgruppe der Veranstaltung (z.B. Führungskräfte, Personalverantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte, Personal-/Betriebsräte, Beschäftigte besonderer Branchen) gesetzt werden.
Dauer: 1 – 3 tägige Veranstaltungen/Seminare, Kurzvorträge zu einzelnen Teilen bzw. Überblick über den Gesamtkomplex